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Ratgeber · Zahlen 2026

Forschungszulage 2026: alle Zahlen und Änderungen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Forschungszulage großzügiger: mehr Bemessungsgrundlage, eine Pauschale für Gemeinkosten und ein höherer Stundensatz für Eigenleistungen. Hier steht, was gilt und für wen.

Stand: · von Dominic Flohr, funndee

Kurz gesagt

Seit 2026 gilt: bis 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr, 20 % Gemeinkostenpauschale für Vorhaben mit Beginn ab 2026 und 100 € je Stunde für Eigenleistungen. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 35 %, alle anderen 25 %. Für KMU sind damit effektiv bis zu 42 % der Personalkosten und bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr möglich.

Die Zahlen

Forschungszulage 2026 auf einen Blick

Forschungszulage 2026 in Zahlen
MerkmalWert 2026
Fördersatz35 % für kleine und mittlere Unternehmen, 25 % für große Unternehmen
Bemessungsgrundlagebis 12 Mio. € förderfähige Aufwendungen pro Jahr
Höchstbetrag4,2 Mio. € Zulage pro Jahr für KMU, 3 Mio. € für große Unternehmen
Gemeinkostenpauschale20 % auf alle förderfähigen Aufwendungen, für Vorhaben mit Beginn ab 2026
Eigenleistung100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche, für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften
Auftragsforschung70 % des Entgelts an Auftragnehmer in der EU oder im EWR
Abschreibungenauf bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 28. März 2024 für das Vorhaben angeschafft und ausschließlich dort genutzt werden
Rückwirkendbis zu 4 Jahre, mit den Sätzen des jeweiligen Jahres
VerfahrenBescheinigung der BSFZ, danach Antrag beim Finanzamt über ELSTER

Vorher und nachher

Was sich seit 2020 geändert hat

Die Forschungszulage ist in zwei Schritten deutlich gewachsen: mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 und mit dem Investitionssofortprogramm zum 1. Januar 2026.

Entwicklung der Forschungszulage
MerkmalBis 27.3.202428.3.2024 bis 2025Ab 2026
Fördersatz KMU25 %35 %35 %
Fördersatz große Unternehmen25 %25 %25 %
Bemessungsgrundlage4 Mio. € (bis Juni 2020: 2 Mio. €)10 Mio. €12 Mio. €
Eigenleistung je Stunde40 €70 €100 €
Auftragsforschung60 %70 %70 %
Abschreibungenneinjaja
Gemeinkostenpauschaleneinnein20 % für neue Vorhaben

Bei Aufträgen an Dritte zählt das Datum des Auftrags: 60 % für Aufträge bis zum 27. März 2024, danach 70 %. Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), geändert durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 und das steuerliche Investitionssofortprogramm vom 18. Juli 2025. Offizielle Informationen gibt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Rechenbeispiel

Dasselbe Team, 2025 und 2026

Sechs Entwickler, 80.000 € Personalkosten je Kopf, 60 % Zeit im Vorhaben, kleines oder mittleres Unternehmen.

Förderfähige Personalkosten288.000 €
Zulage 2025 oder laufendes Vorhaben, 35 %100.800 €
Gemeinkostenpauschale für ein neues Vorhaben, 20 %57.600 €
Zulage 2026 für ein neues Vorhaben120.960 €

Das sind effektiv 42 % der Personalkosten. Mit eigenen Zahlen rechnet ihr im Forschungszulage-Rechner.

Wer am meisten profitiert

Drei Gruppen, für die sich 2026 besonders lohnt

Teams, die neu starten

Wer 2026 ein neues Vorhaben beginnt, bekommt die Gemeinkostenpauschale. Es kann sich lohnen, neue technische Fragen als eigenes Vorhaben aufzusetzen.

Inhaber, die mitentwickeln

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften setzen 100 statt 70 € je Stunde an, bis zu 40 Stunden pro Woche.

Große Entwicklungsbudgets

Mit 12 Mio. € Bemessungsgrundlage sind bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Jahr möglich, für große Unternehmen bis zu 3 Mio. €.

Frist

2022 läuft am 31. Dezember 2026 aus

Die Forschungszulage lässt sich rückwirkend beantragen, solange die Festsetzungsfrist läuft, in der Regel vier Jahre. Für das Jahr 2022 endet sie damit zum Jahreswechsel. Für 2022 und 2023 gilt allerdings noch der alte Satz von 25 %, auch für KMU.

Wer 2022 noch mitnehmen will, sollte jetzt prüfen lassen. Den Antrag bei der BSFZ schreiben wir in zwei bis drei Wochen.

FAQ

Fragen zur Forschungszulage 2026

01

Gilt die Gemeinkostenpauschale auch für laufende Vorhaben?

Nein, nur für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Laufende Vorhaben profitieren aber von der höheren Bemessungsgrundlage und vom höheren Stundensatz für Eigenleistungen, soweit die Aufwendungen ab 2026 entstehen.

02

Müssen wir für 2026 einen neuen Antrag stellen?

Die Bescheinigung der BSFZ gilt für das Vorhaben über seine Laufzeit. Den Antrag auf die Zulage stellt ihr beim Finanzamt für jedes Wirtschaftsjahr neu, nachdem es abgelaufen ist.

03

Was gilt für die Jahre 2022 bis 2025?

Die Regeln des jeweiligen Jahres. Bis zum 27. März 2024 waren es 25 % für alle Unternehmen, 4 Mio. € Bemessungsgrundlage und 40 € je Stunde Eigenleistung. Danach galten bis Ende 2025 35 % für KMU, 10 Mio. € und 70 € je Stunde.

04

Bis wann können wir 2022 noch beantragen?

In der Regel bis zum 31. Dezember 2026, solange die reguläre Festsetzungsfrist läuft. Die genaue Frist für euer Unternehmen prüft euer Steuerberater.

Nächster Schritt

Zwanzig Minuten. Dann wisst ihr, was drin ist.

Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie Nein lautet. Honorar nur bei Erfolg.

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