Ratgeber · Voraussetzungen
Voraussetzungen der Forschungszulage
Drei Fragen entscheiden: Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig? Ist euer Vorhaben Forschung oder Entwicklung? Und welche Kosten habt ihr dafür? Hier die Kriterien, mit Beispielen und Ausschlüssen.
Stand: · von Dominic Flohr, funndee
Kurz gesagt
Die Forschungszulage bekommt jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, egal wie groß und egal ob mit Gewinn oder Verlust, wenn es ein Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung durchführt. Das Vorhaben muss neu, schöpferisch, ungewiss, planmäßig und übertragbar sein und nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Steuerbefreite Einrichtungen sind ausgeschlossen.
Wer
Wer die Forschungszulage beantragen kann
Kann beantragen
- GmbH, UG, AG und andere Kapitalgesellschaften
- Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften
- Start-ups ohne Gewinn, die Zulage wird dann ausgezahlt
- Große Unternehmen mit 25 %, kleine und mittlere mit 35 %
- Unternehmen jeder Branche, vom Maschinenbau bis zur Software
Kann nicht beantragen
- Steuerbefreite Einrichtungen, etwa gemeinnützige Körperschaften
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen ohne Steuerpflicht
- Auftragnehmer für Arbeit, die ein Auftraggeber beantragt
- Vorhaben, mit denen vor 2020 begonnen wurde
Was
Wann ein Vorhaben als Forschung zählt
Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die BSFZ prüft dafür fünf Merkmale aus dem Frascati-Handbuch der OECD.
Neu
Das Ergebnis geht über den Stand der Technik hinaus, nicht nur über euren eigenen.
Schöpferisch
Ihr entwickelt einen eigenen Ansatz, statt eine bekannte Lösung nachzubauen.
Ungewiss
Zu Beginn war technisch offen, ob oder wie das Ziel erreichbar ist.
Planmäßig
Ziel, Vorgehen, Arbeitspakete und Zeitplan sind festgelegt.
Übertragbar
Die Ergebnisse sind so dokumentiert, dass andere sie nachvollziehen könnten.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigen die Ratgeber für Software und KI.
Beispiele
Was zählt, was nicht
Typisch förderfähig
- Neue Verfahren oder Prototypen, deren Ausgang offen ist
- Eigene Algorithmen, Modelle oder Steuerungen
- Neue Werkstoffe, Materialien oder Messverfahren
- Versuche, die scheitern, wenn sie planmäßig angelegt waren
Typisch nicht förderfähig
- Routinearbeit, Wartung und Fehlerbehebung
- Design, Marketing, Marktforschung und Vertrieb
- Qualitätskontrolle, Normung und Zertifizierung
- Kundenspezifische Anpassungen bekannter Lösungen
Welche Kosten
Was in die Bemessungsgrundlage einfließt
| Kostenart | Was zählt |
|---|---|
| Personalkosten | Arbeitslohn der Beschäftigten im Vorhaben, anteilig nach Stunden |
| Eigenleistung | 100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche, für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften |
| Auftragsforschung | 70 % des Entgelts an Auftragnehmer in der EU oder im EWR |
| Abschreibungen | auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 für ein Vorhaben ab diesem Datum angeschafft wurden und ausschließlich dort genutzt werden |
| Gemeinkostenpauschale | 20 % auf alle förderfähigen Aufwendungen, für Vorhaben mit Beginn ab 2026 |
Nicht einzeln förderfähig sind Material, Räume und Reisekosten. Für neue Vorhaben ab 2026 deckt die Pauschale solche Kosten ab. Alle Werte im Überblick: Forschungszulage 2026.
25 oder 35 %
Seid ihr ein kleines oder mittleres Unternehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 35 % statt 25 %. Es gilt die Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.
Beteiligungen zählen mit. Hält ein Investor oder ein anderes Unternehmen Anteile, können dessen Zahlen ganz oder anteilig hinzukommen. Das betrifft vor allem Start-ups mit Wagniskapital und Töchter größerer Gruppen. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.
FAQ
Fragen zu den Voraussetzungen
01Gilt die Forschungszulage auch für Start-ups ohne Gewinn?
Ja. Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet, und was übrig bleibt, zahlt das Finanzamt aus. Sie hängt nicht vom Gewinn ab.
02Brauchen wir eine eigene Forschungsabteilung?
Nein. Entscheidend ist das Vorhaben, nicht die Organisation. Die meisten Unternehmen, die die Zulage bekommen, haben keine Forschungsabteilung.
03Was gilt bei Entwicklung im Kundenauftrag?
Bei Auftragsforschung steht die Zulage in der Regel dem Auftraggeber zu, nicht dem Auftragnehmer. Wer im Auftrag entwickelt, kann sie für dieselbe Arbeit meist nicht selbst beantragen. Das klären wir vorab.
04Können Einzelunternehmer die Zulage bekommen?
Ja. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften setzen ihre eigene Arbeit mit 100 € je Stunde an, höchstens 40 Stunden pro Woche.
05Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, etwa mit ZIM oder Landesprogrammen. Kosten, die schon anderweitig gefördert werden, zählen aber nicht doppelt. Deshalb fragt der Antrag nach anderen Förderungen für dasselbe Vorhaben.
Nächster Schritt
Zwanzig Minuten. Dann wisst ihr, was drin ist.
Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie Nein lautet. Honorar nur bei Erfolg.