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Ratgeber · Voraussetzungen

Voraussetzungen der Forschungszulage

Drei Fragen entscheiden: Ist euer Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig? Ist euer Vorhaben Forschung oder Entwicklung? Und welche Kosten habt ihr dafür? Hier die Kriterien, mit Beispielen und Ausschlüssen.

Stand: · von Dominic Flohr, funndee

Kurz gesagt

Die Forschungszulage bekommt jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, egal wie groß und egal ob mit Gewinn oder Verlust, wenn es ein Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung durchführt. Das Vorhaben muss neu, schöpferisch, ungewiss, planmäßig und übertragbar sein und nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Steuerbefreite Einrichtungen sind ausgeschlossen.

Wer

Wer die Forschungszulage beantragen kann

Kann beantragen

  • GmbH, UG, AG und andere Kapitalgesellschaften
  • Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften
  • Start-ups ohne Gewinn, die Zulage wird dann ausgezahlt
  • Große Unternehmen mit 25 %, kleine und mittlere mit 35 %
  • Unternehmen jeder Branche, vom Maschinenbau bis zur Software

Kann nicht beantragen

  • Steuerbefreite Einrichtungen, etwa gemeinnützige Körperschaften
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen ohne Steuerpflicht
  • Auftragnehmer für Arbeit, die ein Auftraggeber beantragt
  • Vorhaben, mit denen vor 2020 begonnen wurde

Was

Wann ein Vorhaben als Forschung zählt

Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die BSFZ prüft dafür fünf Merkmale aus dem Frascati-Handbuch der OECD.

01

Neu

Das Ergebnis geht über den Stand der Technik hinaus, nicht nur über euren eigenen.

02

Schöpferisch

Ihr entwickelt einen eigenen Ansatz, statt eine bekannte Lösung nachzubauen.

03

Ungewiss

Zu Beginn war technisch offen, ob oder wie das Ziel erreichbar ist.

04

Planmäßig

Ziel, Vorgehen, Arbeitspakete und Zeitplan sind festgelegt.

05

Übertragbar

Die Ergebnisse sind so dokumentiert, dass andere sie nachvollziehen könnten.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigen die Ratgeber für Software und KI.

Beispiele

Was zählt, was nicht

Typisch förderfähig

  • Neue Verfahren oder Prototypen, deren Ausgang offen ist
  • Eigene Algorithmen, Modelle oder Steuerungen
  • Neue Werkstoffe, Materialien oder Messverfahren
  • Versuche, die scheitern, wenn sie planmäßig angelegt waren

Typisch nicht förderfähig

  • Routinearbeit, Wartung und Fehlerbehebung
  • Design, Marketing, Marktforschung und Vertrieb
  • Qualitätskontrolle, Normung und Zertifizierung
  • Kundenspezifische Anpassungen bekannter Lösungen

Welche Kosten

Was in die Bemessungsgrundlage einfließt

Förderfähige Aufwendungen der Forschungszulage
KostenartWas zählt
PersonalkostenArbeitslohn der Beschäftigten im Vorhaben, anteilig nach Stunden
Eigenleistung100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche, für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften
Auftragsforschung70 % des Entgelts an Auftragnehmer in der EU oder im EWR
Abschreibungenauf bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 für ein Vorhaben ab diesem Datum angeschafft wurden und ausschließlich dort genutzt werden
Gemeinkostenpauschale20 % auf alle förderfähigen Aufwendungen, für Vorhaben mit Beginn ab 2026

Nicht einzeln förderfähig sind Material, Räume und Reisekosten. Für neue Vorhaben ab 2026 deckt die Pauschale solche Kosten ab. Alle Werte im Überblick: Forschungszulage 2026.

25 oder 35 %

Seid ihr ein kleines oder mittleres Unternehmen?

Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 35 % statt 25 %. Es gilt die Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme.

Beteiligungen zählen mit. Hält ein Investor oder ein anderes Unternehmen Anteile, können dessen Zahlen ganz oder anteilig hinzukommen. Das betrifft vor allem Start-ups mit Wagniskapital und Töchter größerer Gruppen. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

FAQ

Fragen zu den Voraussetzungen

01

Gilt die Forschungszulage auch für Start-ups ohne Gewinn?

Ja. Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet, und was übrig bleibt, zahlt das Finanzamt aus. Sie hängt nicht vom Gewinn ab.

02

Brauchen wir eine eigene Forschungsabteilung?

Nein. Entscheidend ist das Vorhaben, nicht die Organisation. Die meisten Unternehmen, die die Zulage bekommen, haben keine Forschungsabteilung.

03

Was gilt bei Entwicklung im Kundenauftrag?

Bei Auftragsforschung steht die Zulage in der Regel dem Auftraggeber zu, nicht dem Auftragnehmer. Wer im Auftrag entwickelt, kann sie für dieselbe Arbeit meist nicht selbst beantragen. Das klären wir vorab.

04

Können Einzelunternehmer die Zulage bekommen?

Ja. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften setzen ihre eigene Arbeit mit 100 € je Stunde an, höchstens 40 Stunden pro Woche.

05

Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja, etwa mit ZIM oder Landesprogrammen. Kosten, die schon anderweitig gefördert werden, zählen aber nicht doppelt. Deshalb fragt der Antrag nach anderen Förderungen für dasselbe Vorhaben.

Nächster Schritt

Zwanzig Minuten. Dann wisst ihr, was drin ist.

Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie Nein lautet. Honorar nur bei Erfolg.

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