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Forschungszulage FAQ
Antworten auf die 38 häufigsten Fragen zur Forschungszulage: wer sie bekommt, wie viel drin ist, wie der Antrag läuft und was er kostet.
Stand: · von Dominic Flohr, funndee
Themen
Sechs Themen, 38 Antworten
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Grundlagen
01Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist die steuerliche Forschungsförderung des Bundes nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Unternehmen bekommen einen Teil ihrer Kosten für Forschung und Entwicklung vom Finanzamt zurück, verrechnet mit der Steuer oder ausgezahlt. Es gibt einen Rechtsanspruch, kein begrenztes Budget und keine Stichtage.
02Wie hoch ist die Forschungszulage?
Kleine und mittlere Unternehmen bekommen 35 % der förderfähigen Aufwendungen, alle anderen 25 %. Seit 2026 zählen bis zu 12 Mio. € Aufwendungen pro Jahr, für KMU also bis zu 4,2 Mio. € Zulage. Für Vorhaben, die ab 2026 beginnen, kommt eine Pauschale von 20 % für Gemeinkosten hinzu.
03Was ändert sich 2026 bei der Forschungszulage?
Für Aufwendungen ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € pro Jahr, für KMU sind damit bis zu 4,2 Mio. € Zulage möglich. Für Vorhaben, die ab 2026 beginnen, kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % hinzu, effektiv sind so bis zu 42 % der Personalkosten drin. Eigenleistungen zählen mit 100 € statt 70 € je Stunde.
04Gibt es die Forschungszulage auch bei Verlust?
Ja. Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet, und was darüber hinausgeht, wird ausgezahlt. Sie hängt also nicht vom Gewinn ab, auch Start-ups in der Verlustphase profitieren.
05Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, etwa mit ZIM oder Landesprogrammen. Kosten, die schon anderweitig gefördert werden, zählen aber nicht doppelt. Deshalb fragt der Antrag nach anderen Förderungen für dasselbe Vorhaben.
Ausführlich: Forschungszulage 2026: alle Zahlen
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Wer und was förderfähig ist
01Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, egal welcher Größe, Rechtsform oder Branche, vom Start-up bis zum Konzern. Voraussetzung ist ein Vorhaben in Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung.
02Wer gilt als KMU?
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, nach der Definition der EU. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen werden mitgezählt.
03Welche Projekte sind förderfähig?
Förderfähig ist ein abgegrenztes Vorhaben, bei dem zu Beginn technisch offen war, ob oder wie es funktioniert, und das ihr planmäßig untersucht habt. Neu für euer Team reicht nicht, es darf mit bekannten Mitteln nicht sicher lösbar gewesen sein. Der Förder-Check oben gibt in einer Minute eine erste Richtung.
04Brauchen wir eine eigene Forschungsabteilung?
Nein. Entscheidend ist das Vorhaben, nicht die Organisation. Die meisten Unternehmen, die die Zulage bekommen, haben keine Forschungsabteilung.
05Was gilt bei Entwicklung im Kundenauftrag?
Bei Auftragsforschung steht die Zulage in der Regel dem Auftraggeber zu, nicht dem Auftragnehmer. Wer im Auftrag entwickelt, kann sie für dieselbe Arbeit meist nicht selbst beantragen. Das klären wir vorab.
06Können Einzelunternehmer die Zulage bekommen?
Ja. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften setzen ihre eigene Arbeit mit 100 € je Stunde an, höchstens 40 Stunden pro Woche.
07Können GmbH-Gründer ihre eigenen Stunden pauschal ansetzen?
Nein. Die Pauschale von 100 € je Stunde gibt es nur für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wie GbR oder KG. In einer GmbH zählt das Gehalt des Geschäftsführers als Personalkosten, anteilig für die Zeit in der Entwicklung und mit Besonderheiten, die euer Steuerberater prüft.
Ausführlich: Voraussetzungen im Detail
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Software und KI
01Gilt die Forschungszulage auch für Softwareentwicklung?
Ja, wenn die Entwicklung technisch offen war. Typisch förderfähig sind eigene Algorithmen, Skalierung über bekannte Architekturgrenzen hinaus oder eigene KI-Modelle. Reine Oberflächen, Migrationen in die Cloud oder Kundenanpassungen gehören meist nicht dazu.
02Zählt ein Produkt nach dem Launch noch als Forschung?
Ja, wenn ihr danach an neuen technischen Fragen arbeitet. Gefördert wird das Vorhaben, nicht das Produkt. Eine Weiterentwicklung mit neuer technischer Unsicherheit kann ein eigenes Vorhaben sein, reine Pflege und Fehlerbehebung nicht.
03Passt agile Entwicklung zur Forschungszulage?
Ja. Sprints, Tickets und Reviews zeigen sogar gut, dass ihr planmäßig vorgeht. Wichtig ist, dass Ziel, Hypothese, Versuche und Ergebnisse nachvollziehbar sind. Daraus schreiben wir die Vorhabenbeschreibung.
04Zählen Freelancer und Agenturen mit?
Ja, als Auftragsforschung. Beauftragt ihr Dritte mit Entwicklungsarbeit im Vorhaben, zählen 70 % des Entgelts, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder im EWR hat.
05Ist das Fine-Tuning eines Sprachmodells förderfähig?
Es kommt auf die technische Frage an. Ein Standard-Fine-Tuning nach Anleitung meist nicht. Wenn offen ist, ob das Modell mit euren Daten die nötige Genauigkeit erreicht, und ihr dafür eigene Methoden entwickelt, kann es ein Forschungsvorhaben sein.
06Zählen die Kosten für Rechenzeit und GPUs?
Nicht als eigene Kostenart. Für Vorhaben, die ab 2026 beginnen, deckt die Gemeinkostenpauschale von 20 % solche Sachkosten pauschal ab. Eigene Hardware wie GPU-Server zählt über die Abschreibung, wenn ihr sie für ein Vorhaben ab dem 28. März 2024 anschafft und ausschließlich dort nutzt.
07Was, wenn das Modell am Ende nicht funktioniert?
Dann ist das Vorhaben trotzdem förderfähig. Entscheidend ist, dass der Ausgang zu Beginn offen war und ihr planmäßig vorgegangen seid. Gescheiterte Ansätze sind oft der beste Beleg für echte Forschung.
Ausführlich: Forschungszulage für Software
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Berechnung
01Wie berechnet sich die Forschungszulage?
Aus den förderfähigen Aufwendungen eines Jahres: Personalkosten der Beteiligten anteilig, 70 % der Aufträge an Dritte, Eigenleistungen und Abschreibungen. Für Vorhaben ab 2026 kommen 20 % Gemeinkostenpauschale dazu. Die Summe ist auf 12 Mio. € gedeckelt und wird mit 35 % für KMU oder 25 % für große Unternehmen multipliziert.
02Was zählt zu den Personalkosten?
Der lohnsteuerpflichtige Arbeitslohn plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, anteilig für die Zeit im Vorhaben. Wer 60 % seiner Zeit im Vorhaben arbeitet, zählt mit 60 % seiner Kosten.
03Gilt die Gemeinkostenpauschale auch für laufende Vorhaben?
Nein, nur für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Laufende Vorhaben profitieren aber von der höheren Bemessungsgrundlage und vom höheren Stundensatz für Eigenleistungen, soweit die Aufwendungen ab 2026 entstehen.
04Gilt das Ergebnis auch für die Vorjahre?
Nur ungefähr. Für jedes Jahr gelten die damaligen Regeln: Bis zum 27. März 2024 waren es 25 % für alle Unternehmen und 4 Mio. € Bemessungsgrundlage, danach 35 % für KMU und 10 Mio. €. Die Gemeinkostenpauschale gibt es erst für Vorhaben ab 2026.
Ausführlich: Forschungszulage-Rechner
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Antrag, Ablauf und Fristen
01Wie beantragt man die Forschungszulage?
In zwei Schritten. Zuerst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass euer Vorhaben Forschung und Entwicklung ist. Danach beantragt ihr die Zulage beim Finanzamt, in der Regel über euren Steuerberater. Wir übernehmen den ersten Schritt und liefern das Paket für den zweiten.
02Was kostet der Antrag bei der BSFZ?
Nichts. Antrag und Bescheinigung sind für Unternehmen kostenfrei. Kosten entstehen nur, wenn ihr euch dabei helfen lasst.
03Können wir die Bescheinigung schon vor dem Start des Vorhabens beantragen?
Ja. Die BSFZ bescheinigt auch geplante und laufende Vorhaben. Den Antrag beim Finanzamt stellt ihr später, jeweils nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten entstanden sind.
04Muss das Vorhaben abgeschlossen sein?
Nein. Die Bescheinigung gilt für das Vorhaben über seine Laufzeit. Beim Finanzamt beantragt ihr die Zulage Jahr für Jahr.
05Müssen wir für 2026 einen neuen Antrag stellen?
Die Bescheinigung der BSFZ gilt für das Vorhaben über seine Laufzeit. Den Antrag auf die Zulage stellt ihr beim Finanzamt für jedes Wirtschaftsjahr neu, nachdem es abgelaufen ist.
06Kann man die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja, für abgeschlossene Wirtschaftsjahre in der Regel bis zu vier Jahre zurück. Dabei gelten die Sätze des jeweiligen Jahres: Bis zum 27. März 2024 bekamen auch KMU 25 %, danach 35 %. 2022 fällt zum 31.12.2026 aus der regulären Frist. Die genaue Frist für euer Unternehmen prüft euer Steuerberater.
07Bis wann können wir 2022 noch beantragen?
In der Regel bis zum 31. Dezember 2026, solange die reguläre Festsetzungsfrist läuft. Die genaue Frist für euer Unternehmen prüft euer Steuerberater.
08Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Realistisch sechs bis zwölf Monate. Die Bescheinigungsstelle braucht meist vier bis zwölf Wochen, das Finanzamt danach ähnlich lang. Die Zulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung verrechnet, ein Überschuss wird erstattet.
09Wer stellt den Antrag beim Finanzamt?
Ihr selbst oder euer Steuerberater. Der Antrag ist Hilfe in Steuersachen, die nur Befugte leisten dürfen. Wir bereiten deshalb ein Übergabepaket vor, euer Steuerberater stellt den Antrag.
10Was tun bei einer Ablehnung?
Die Begründung genau lesen. Oft lag es nicht am Vorhaben, sondern an der Beschreibung, etwa weil das Produkt statt der technischen Frage im Mittelpunkt stand. Wir schauen uns abgelehnte Anträge kostenlos an.
Ausführlich: Forschungszulage beantragen, Schritt für Schritt
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Zusammenarbeit mit funndee
01Was kostet funndee, und wann ist das Honorar fällig?
Wir arbeiten rein erfolgsbasiert: 10 % auf die ersten 250.000 € festgesetzte Forschungszulage, 5 % auf alles darüber. Fällig wird das Honorar erst, wenn das Finanzamt die Zulage verrechnet oder ausgezahlt hat. Kein Grundhonorar, keine Stundensätze, keine Mindestsumme. Wird die Zulage später gekürzt, gilt unser Anteil auf den gekürzten Betrag. Alle Beträge sind netto, die Umsatzsteuer führt ihr im Reverse-Charge-Verfahren selbst ab.
02Wie viel Zeit kostet uns der Antrag?
Sechs bis zwölf Stunden über das ganze Verfahren. Davon sind 90 Minuten das technische Gespräch, der Rest ist Unterlagen heraussuchen und den Entwurf freigeben.
03Was passiert, wenn die BSFZ den Antrag ablehnt?
Dann zahlt ihr uns nichts. Wir schauen uns die Begründung an und sagen euch ehrlich, ob sich ein überarbeiteter Antrag lohnt. Eine Ablehnung, die ihr selbst bekommen habt, prüfen wir auf Wunsch kostenlos.
04Macht ihr auch den Antrag beim Finanzamt?
Nein. Wir übernehmen die technische Seite bis zur Bescheinigung und übergeben eurem Steuerberater ein vollständiges Paket. Steuerberatung machen wir nicht.
05Lohnt sich Begleitung auch bei kleinen Summen?
Bei reinem Erfolgshonorar tragt ihr kein Risiko, dann lohnt es sich fast immer. Arbeiten nur ein oder zwei Personen am Vorhaben, ist die Zulage oft klein. Dann kann es sinnvoll sein, es mit dem eigenen Steuerberater selbst zu versuchen.
Ausführlich: Berater, Kosten und Honorarmodelle
Nächster Schritt
Zwanzig Minuten. Dann wisst ihr, was drin ist.
Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie Nein lautet. Honorar nur bei Erfolg.