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Ratgeber Forschungszulage

Antworten auf die Fragen, die vor dem Antrag kommen: Passt unser Vorhaben? Was bringt es? Wie läuft der Antrag? Und was kostet Hilfe dabei? Kurz, mit Zahlen, Stand 2026.

Stand: · von Dominic Flohr, funndee

Kurz gesagt

Die Forschungszulage erstattet Unternehmen 25 bis 35 % ihrer Kosten für Forschung und Entwicklung, vor allem der Gehälter. Sie gilt für jede Branche und Größe, auch ohne Gewinn, und lässt sich für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen. Beantragt wird sie in zwei Stufen: Bescheinigung der BSFZ, dann Antrag beim Finanzamt.

Für alle anderen

Kein eigenes Vorhaben, aber eine Idee, wer eins hat?

FAQ

Die Forschungszulage in drei Fragen

01

Was ist die Forschungszulage?

Eine steuerliche Förderung des Bundes für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Unternehmen bekommen 25 % ihrer förderfähigen Aufwendungen zurück, kleine und mittlere Unternehmen 35 %, für neue Vorhaben ab 2026 effektiv bis zu 42 % der Personalkosten.

02

Wer kann sie beantragen?

Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen mit einem Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, unabhängig von Größe, Branche und Gewinn.

03

Wie beantragt man sie?

In zwei Stufen: Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach Antrag beim Finanzamt über ELSTER. Rückwirkend geht das für bis zu vier Jahre.

Nächster Schritt

Zwanzig Minuten. Dann wisst ihr, was drin ist.

Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie Nein lautet. Honorar nur bei Erfolg.

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