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Ratgeber · Software & SaaS

Forschungszulage für Software und SaaS

Eure Entwickler lösen Probleme, für die es noch keine fertige Lösung gibt? Dann ist ein Teil davon Forschung im Sinne des Gesetzes, und der Staat zahlt 25 bis 35 % ihrer Gehälter zurück.

Stand: · von Dominic Flohr, funndee

Kurz gesagt

Softwareentwicklung ist förderfähig, wenn zu Beginn technisch offen war, ob oder wie sich ein Ziel erreichen lässt, und ihr das planmäßig untersucht habt. Routine wie Oberflächen, Konfiguration oder Wartung zählt nicht. Gefördert werden die Gehälter der beteiligten Entwickler, für Vorhaben ab 2026 mit 20 % Gemeinkostenpauschale obendrauf.

Die Kriterien der BSFZ

Wann Software als Forschung zählt

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft fünf Merkmale. Sie stammen aus dem Frascati-Handbuch der OECD und gelten für jede Branche, auch für Software.

01

Neu

Das Ergebnis geht über den Stand der Technik hinaus. Neu für euer Team reicht nicht, es darf mit bekannten Mitteln nicht sicher lösbar gewesen sein.

02

Schöpferisch

Ihr entwickelt einen eigenen Ansatz, statt eine bekannte Lösung nachzubauen oder eine Bibliothek nur zu konfigurieren.

03

Ungewiss

Zu Beginn war offen, ob es funktioniert, wie schnell, wie genau oder zu welchen Kosten. Diese technische Unsicherheit ist der Kern.

04

Planmäßig

Ziel, Vorgehen und Zeitplan sind festgelegt. Sprints und Tickets können das zeigen, wenn Hypothesen und Ergebnisse festgehalten werden.

05

Übertragbar

Die Ergebnisse sind so dokumentiert, dass andere sie nachvollziehen könnten, auch wenn ein Ansatz am Ende nicht funktioniert hat.

Beispiele

Was zählt, was nicht

Typisch förderfähig

  • Skalierung über bekannte Architekturgrenzen hinaus, wenn offen ist, ob Antwortzeiten und Kosten halten
  • Eigene Algorithmen für Planung, Optimierung oder Matching
  • Echtzeitverarbeitung großer Datenströme mit harten Latenzgrenzen
  • Synchronisation über unzuverlässige Netze, etwa Offline-Betrieb mit Konfliktauflösung
  • Neue Verfahren für Datensicherheit oder Verschlüsselung im eigenen Produkt
  • Eigene Modelle und Auswertungen, wenn Standardverfahren nicht reichen

Typisch nicht förderfähig

  • Oberflächen und Design nach bekannten Mustern
  • Anbindung von Schnittstellen nach Dokumentation
  • Migration in die Cloud ohne technische Unsicherheit
  • Kundenspezifische Anpassungen und Konfiguration
  • Fehlerbehebung, Wartung und Updates im laufenden Betrieb
  • Marktforschung, Nutzertests und Vertrieb

So klingt eine Forschungsfrage

Die BSFZ fragt nach dem Problem, nicht nach dem Produkt

Ein guter Antrag beschreibt eine technische Frage, auf die es zu Beginn keine sichere Antwort gab. Drei Beispiele aus der Software:

Skalierung„Hält die Antwortzeit bei zehnfacher Last, ohne die Architektur zu tauschen?“

Optimierung„Lässt sich der Tourenplan für 500 Fahrzeuge in unter zwei Sekunden berechnen?“

Synchronisation„Bleiben die Daten bei wochenlangem Offline-Betrieb ohne Konflikte konsistent?“

Rechenbeispiel

Was ein Entwicklerteam zurückholt

Ein Team mit sechs Entwicklern, 80.000 € Personalkosten je Kopf und Jahr, davon 60 % Zeit im Vorhaben.

Förderfähige Personalkosten288.000 €
Forschungszulage für KMU, 35 %100.800 €
Mit Gemeinkostenpauschale für Vorhaben ab 2026120.960 €
Rückwirkend 2022 bis 2025, mit den Sätzen des jeweiligen Jahresrund 338.800 €

Bis zum 27. März 2024 galten auch für KMU 25 %. Personalkosten heißt Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile. Eure eigenen Zahlen rechnet ihr im Forschungszulage-Rechner aus.

Gut zu wissen

Was Software-Teams oft unterschätzen

Auch gescheiterte Ansätze zählen. Gefördert wird der Versuch, nicht nur der Erfolg. Wer drei Architekturen ausprobiert und zwei verwirft, hat genau die Unsicherheit, die das Gesetz meint.

Die Zeitanteile müssen belegbar sein. Das Finanzamt fragt, wie viel Zeit jede Person im Vorhaben verbracht hat. Tickets, Commits und eine einfache Zeiterfassung pro Vorhaben reichen in der Regel aus.

Das Geld kommt auch ohne Gewinn. Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet, was übrig bleibt, wird ausgezahlt. Für Start-ups in der Verlustphase ist das oft der größte Hebel.

FAQ

Fragen zu Software und Forschungszulage

01

Zählt ein Produkt nach dem Launch noch als Forschung?

Ja, wenn ihr danach an neuen technischen Fragen arbeitet. Gefördert wird das Vorhaben, nicht das Produkt. Eine Weiterentwicklung mit neuer technischer Unsicherheit kann ein eigenes Vorhaben sein, reine Pflege und Fehlerbehebung nicht.

02

Brauchen wir dafür eine eigene Forschungsabteilung?

Nein. Die meisten Software-Unternehmen haben keine. Entscheidend ist, dass ein Teil der Arbeit an offenen technischen Fragen hängt und ihr die Zeitanteile der Beteiligten belegen könnt.

03

Passt agile Entwicklung zur Forschungszulage?

Ja. Sprints, Tickets und Reviews zeigen sogar gut, dass ihr planmäßig vorgeht. Wichtig ist, dass Ziel, Hypothese, Versuche und Ergebnisse nachvollziehbar sind. Daraus schreiben wir die Vorhabenbeschreibung.

04

Zählen Freelancer und Agenturen mit?

Ja, als Auftragsforschung. Beauftragt ihr Dritte mit Entwicklungsarbeit im Vorhaben, zählen 70 % des Entgelts, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU oder im EWR hat.

05

Wie weit können wir zurückgehen?

Bis zu vier Jahre, mit den Sätzen des jeweiligen Jahres. Für 2022 läuft die reguläre Frist am 31. Dezember 2026 ab.

Nächster Schritt

Zwanzig Minuten. Dann wisst ihr, was drin ist.

Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie Nein lautet. Honorar nur bei Erfolg.

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