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Ratgeber · Rechner

Forschungszulage-Rechner

Rechnet in einer Minute aus, was euch pro Jahr zusteht. Mit den Regeln für 2026, inklusive Gemeinkostenpauschale und Eigenleistung.

Stand: · von Dominic Flohr, funndee

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60 %

Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile.

Entwicklung durch Dritte in der EU oder im EWR, zählt mit 70 %.

Kleines oder mittleres Unternehmen
Vorhaben ab 2026 begonnen
Rechtsform

100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden pro Woche.

Eure Forschungszulage pro Jahr

100.800 €

Personalkosten im Vorhaben288.000 €
Aufträge an Dritte, 70 %0 €
Eigenleistung0 €
Gemeinkostenpauschale, 20 %0 €
Bemessungsgrundlage288.000 €
Fördersatz35 %
Prüfen, ob es bei euch passt

Schätzung nach den Regeln für 2026. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die BSFZ, die Höhe setzt das Finanzamt fest.

Die Formel

So rechnet das Finanzamt

In vier Schritten von den Kosten zur Zulage:

01

Aufwendungen sammeln

Personalkosten der Beteiligten anteilig für die Zeit im Vorhaben, 70 % der Aufträge an Dritte, Eigenleistungen der Inhaber und Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter für das Vorhaben.

02

Pauschale dazu

Für Vorhaben, die ab 2026 beginnen, kommen 20 % auf diese Summe. Damit sind Sachkosten pauschal abgedeckt.

03

Deckel prüfen

Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € pro Jahr begrenzt, für Aufwendungen ab 2026.

04

Satz anwenden

35 % für kleine und mittlere Unternehmen, 25 % für große. Höchstens 4,2 Mio. € oder 3 Mio. € Zulage pro Jahr.

Beispiele

Drei Teams, drei Ergebnisse

Rechenbeispiele zur Forschungszulage
TeamAnsatzZulage pro JahrMit Pauschale ab 2026
Start-up, 3 Entwickler70.000 € je Kopf, 80 % im Vorhaben58.800 €70.560 €
Software-Mittelstand, 12 Entwickler85.000 € je Kopf, 50 % im Vorhaben, 100.000 € Aufträge an Dritte203.000 €243.600 €
Großes Unternehmen, 80 Entwickler90.000 € je Kopf, 40 % im Vorhaben, Satz 25 %720.000 €864.000 €

Grenzen des Rechners

Was der Rechner nicht weiß

Ob euer Vorhaben förderfähig ist. Das entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Eine erste Richtung gibt der Förder-Check in einer Minute.

Wie viel Zeit wirklich im Vorhaben steckt. Die Anteile müsst ihr belegen können. Oft liegen sie höher als gedacht, weil auch verworfene Ansätze und Tests zählen.

Ob ihr als KMU geltet. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen werden mitgezählt. Das prüfen wir im Gespräch.

FAQ

Fragen zur Berechnung

01

Wie berechnet sich die Forschungszulage?

Aus den förderfähigen Aufwendungen eines Jahres: Personalkosten der Beteiligten anteilig, 70 % der Aufträge an Dritte, Eigenleistungen und Abschreibungen. Für Vorhaben ab 2026 kommen 20 % Gemeinkostenpauschale dazu. Die Summe ist auf 12 Mio. € gedeckelt und wird mit 35 % für KMU oder 25 % für große Unternehmen multipliziert.

02

Was zählt zu den Personalkosten?

Der lohnsteuerpflichtige Arbeitslohn plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, anteilig für die Zeit im Vorhaben. Wer 60 % seiner Zeit im Vorhaben arbeitet, zählt mit 60 % seiner Kosten.

03

Gilt das Ergebnis auch für die Vorjahre?

Nur ungefähr. Für jedes Jahr gelten die damaligen Regeln: Bis zum 27. März 2024 waren es 25 % für alle Unternehmen und 4 Mio. € Bemessungsgrundlage, danach 35 % für KMU und 10 Mio. €. Die Gemeinkostenpauschale gibt es erst für Vorhaben ab 2026.

04

Wer gilt als KMU?

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, nach der Definition der EU. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen werden mitgezählt.

Nächster Schritt

Zwanzig Minuten. Dann wisst ihr, was drin ist.

Kein Verkaufsgespräch. Eine ehrliche Einschätzung, auch wenn sie Nein lautet. Honorar nur bei Erfolg.

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